Wir begleiten Sie kompetent bei der zeichnerischen und rechtlichen Erstellung Ihrer Teilungserklärung nach § 8 WEG – von der Prüfung der Bestandsunterlagen bis zur Eintragung ins Grundbuch. Diese Leistung ist relevant für Bauträger, Investoren, Erbengemeinschaften oder Eigentümer, die eine Immobilie in Sondereigentumseinheiten wie Wohnungen, Gewerbe oder Stellplätze aufteilen möchten. Eine rechtssichere Teilungserklärung schafft die Grundlage für selbstständige Einheiten, wahrt Eigentümerrechte und verhindert spätere Konflikte. Wir setzen dies um durch gründliche Analyse von Grundstücks‑ und Gebäudedaten, präzise Entwurfsplanung, Abstimmung mit allen Beteiligten sowie Koordination mit Behörden und Notariat.