Teilungserklärungen

Rechtlich sichere Aufteilung – präzise, transparent und effizient

Wir begleiten Sie kompetent bei der zeichnerischen und rechtlichen Erstellung Ihrer Teilungserklärung nach § 8 WEG – von der Prüfung der Bestandsunterlagen bis zur Eintragung ins Grundbuch. Diese Leistung ist relevant für Bauträger, Investoren, Erbengemeinschaften oder Eigentümer, die eine Immobilie in Sondereigentumseinheiten wie Wohnungen, Gewerbe oder Stellplätze aufteilen möchten. Eine rechtssichere Teilungserklärung schafft die Grundlage für selbstständige Einheiten, wahrt Eigentümerrechte und verhindert spätere Konflikte. Wir setzen dies um durch gründliche Analyse von Grundstücks‑ und Gebäudedaten, präzise Entwurfsplanung, Abstimmung mit allen Beteiligten sowie Koordination mit Behörden und Notariat.

 

Ihr Nutzen auf einen Blick

Rechtliche Sicherheit durch korrekte, notarielle und grundbuchfähige Dokumente

Klare Eigentumsverhältnisse dank professionellen Aufteilungs‑ und Lageplänen

Zeit- und Kostenersparnis durch koordinierte Abstimmung mit allen Beteiligten

Konfliktvermeidung durch transparente Regelungen zu Sondernutzungsrechten und Kostenanteilen

Marktfähigkeit & Verwertbarkeit jede Einheit ist eigenständig verkaufbar oder belegbar

Rundum-Service: von Entwurf bis Eintragung, aus einer Hand

Hauptleistungen

  • Prüfung der Grundstücks- und Gebäudedaten

  • Entwurf der Teilungserklärung inkl. Gemeinschaftsordnung

  • Erstellung der Anlagen: Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Lage- und Flächenpläne

  • Abstimmungsprozesse mit Auftraggeber, Architekt und Notar

  • Koordination mit Grundbuchamt zur Registereintragung

  • Beratung zu Sondernutzungsrechten, Miteigentumsanteilen, Kostenverteilung und Eigentümerstruktur

Jetzt Klarheit schaffen – mit Ihrer individuellen Teilungserklärung

Sichern Sie sich rechtliche Sicherheit und maximale Flexibilität bei der Nutzung und Verwertung Ihrer Immobilie. Wir begleiten Sie von der ersten Skizze bis zur Grundbucheintragung.